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Willkommen beim UV Kiel

Der Unternehmensverband Kiel e.V. (kurz UV Kiel) vertritt die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder und ist seit 80 Jahren die Stimme der Arbeitgeber in der Region. Unserem Verband sind Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen in Kiel und Umgebung mit zusammen mehr als 45.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten angeschlossen.

Als Sozialpartner der Gewerkschaften setzen wir uns für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort ein und bilden ein Netzwerk, in dem Brücken gebaut und pragmatische Lösungen für Probleme erarbeitet werden.

Unsere Mitglieder profitieren durch unsere umfassende Beratung in allen Arbeits-, Tarif- und Sozialrechtsfragen, Informationsdienste und zahlreichen Veranstaltungen.

Aktuelles

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 07.05.2026 (2 AZR 184/25) entschieden, dass ein Einwurf-Einschreiben nach dem bisherigen Zustellverfahren der Deutschen Post keinen ausreichenden Nachweis für den Zugang rechtlich relevanter Schreiben bietet. Was diese Entscheidung für die Praxis bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Deutschland hat die Richtlinie bislang jedoch nicht in nationales Recht umgesetzt. Nach aktuellem Stand wird ein entsprechendes Gesetz frühestens Anfang 2027 erwartet. Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Artikel.
Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen gemäß §§ 3, 5 ArbSchG so auszugestalten, dass sich für die Beschäftigten hieraus keine Gesundheitsgefahren ergeben. Welche Verhaltenspflichten ergeben sich hieraus bei den im Zuge des Klimawandels immer höher steigenden Sommertemperaturen? In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber!
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.02.2026 (Az. 3 Ca 6587/25) entschieden: Arbeitnehmer haben nicht allein aufgrund einer langjährigen Praxis oder interner Richtlinien einen Anspruch auf Homeoffice. Allerdings kann auch eine Rückkehr ins Büro nicht ohne sachliche Begründung angeordnet werden. Lesen Sie hier mehr zum Sachverhalt.
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat mit Urteil vom 16.03.2026 (Az. 4 SLa 746/25) entschieden, dass eine krankheitsbedingte Kündigung unverhältnismäßig und damit sozial ungerechtfertigt ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht zuvor die Möglichkeit gibt, im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) als zielführend erkannte Maßnahmen zu ergreifen. Lesen Sie hier mehr dazu.
Der Unternehmensverband Kiel e.V. (kurz UV Kiel) vertritt die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder und ist seit 80 Jahren die Stimme der Arbeitgeber in der Region. Zum 1. September suchen wir einen arbeitsrechtlich ausgerichteten Volljuristen (m/w/d) zur Stärkung unserer Rechtsabteilung mit 25 h/Woche! Alle Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie hier.

 

Dachverbände

 


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