• Kleiner Kiel

    Das Netzwerk für Arbeitgeber in Kiel

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Willkommen beim UV Kiel

Der Unternehmensverband Kiel e.V. (kurz UV Kiel) vertritt die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder und ist seit mehr als 75 Jahren die Stimme der Arbeitgeber in der Region. Unserem Verband sind über 370 Unternehmen aus allen Branchen in Kiel und Umgebung mit ca. 45.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten angeschlossen.

Als Sozialpartner der Gewerkschaften setzen wir uns für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort ein und bilden ein Netzwerk, in dem Brücken gebaut und pragmatische Lösungen für Probleme erarbeitet werden.

Unsere Mitglieder profitieren durch unsere umfassende Beratung in allen Arbeits-, Tarif- und Sozialrechtsfragen, Informationsdienste und zahlreichen Veranstaltungen.

Aktuelles

Das Verhandlungsergebnis zwischen der Landeshauptstadt Kiel und dem Bund zur künftigen Nutzung des ehemaligen MFG-5-Geländes sieht UV Kiel-Vorstandsvorsitzender Hendrik Murmann als Erfolg – insbesondere vor dem Hintergrund herausfordernder Rahmenbedingungen. Entscheidend ist nun eine konsequente und zügige Umsetzung der Absichtserklärung, die unter anderem die Schaffung gewerblicher Ersatzflächen vorsieht. Mehr dazu in unserer Pressemitteilung.
Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt: Arbeitgeber, die freiwillige Leistungen eng an Tarifverträge anlehnen, übernehmen regelmäßig auch deren Zweck. Zusätzliche Bedingungen – etwa zur Betriebstreue – sind unzulässig, wenn sie im Tarifvertrag nicht vorgesehen sind. Welche Konsequenzen sich daraus für die Praxis ergeben, erfahren Sie hier.
Das Bundesarbeitsgerichts hat in einem Urteil entschieden, dass Arbeitgeber, die freiwillige Leistungen eng an Tarifverträge anlehnen, auch deren Zweck übernehmen. Zusätzliche Bedingungen – etwa zur Betriebstreue – sind unzulässig, wenn sie im Tarifvertrag nicht vorgesehen sind. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel.
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat am 19. November 2025 entschieden, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht automatisch Anspruch auf Lohnfortzahlung begründen. Lesen Sie in diesem Artikel, welche Umstände für die Anerkennung relevant sein können.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 30. Oktober 2025 klargestellt: Einen festen Regelwert für die Dauer einer Probezeit in befristeten Arbeitsverhältnissen gibt es nicht. Ob eine Probezeit angemessen ist, hängt vielmehr vom Einzelfall ab – in diesem Artikel erfahren Sie, worauf es dabei konkret ankommt.
Vom 22. bis 27. Februar 2026 reiste eine Kieler Delegation um Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer und Stadtpräsidentin Bettina Aust in die Partnerstadt San Francisco. Begleitet von Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung – darunter UV Kiel-Hauptgeschäftsführer Ingo Scheuse – stand die Entfristung der Städtepartnerschaft sowie der Ausbau der Zusammenarbeit in Wirtschaft, Forschung und Innovation im Mittelpunkt. Eindrücke und Highlights der Reise finden Sie in diesem Artikel.

 

Dachverbände

 


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