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    Das Netzwerk für Arbeitgeber in Kiel

Willkommen beim UV Kiel

Der UV Kiel vertritt die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder und ist seit über 70 Jahren die Stimme der Arbeitgeber in der Region. Unserem Verband sind über 360 Unternehmen aus allen Branchen in Kiel und Umgebung mit ca. 42.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten angeschlossen.

Als Sozialpartner der Gewerkschaften setzen wir uns für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort ein und bilden ein Netzwerk, in dem Brücken gebaut und pragmatische Lösungen für Probleme erarbeitet werden.

Unsere Mitglieder profitieren durch unsere umfassende Beratung in allen Arbeits-, Tarif- und Sozialrechtsfragen, Informationsdienste und zahlreichen Veranstaltungen.

Aktuelles

Die Parkplatzsituation in Großstädten ist seit Jahren ein Dauerbrenner. Ob Kiel, Eckernförde oder Hamburg – das Problem, einen freien Parkplatz zu finden, betrifft Bewohner, Pendler und Besucher gleichermaßen. Die Lösung? PEUKA - eine smarte Nutzung und nachhaltiges Parken für eine bessere Zukunft. In diesem Artikel können Sie mehr darüber lesen.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 13.11.2024 eine Neumünsteraner Richterin in ihrer Entscheidung bestätigt, der im Gerichtstermin nicht persönlich erschienenen Klägerin ein Ordnungsgeld von 100 EUR aufzuerlegen. Lesen Sie hier mehr über den Sachverhalt.
Der Jahreswechsel bringt Veränderungen für die Personalpraxis mit sich. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über einige wichtige gesetzliche Änderungen im Hinblick auf das Bürokratie- Entlastungsgesetz, die Erhöhung des Mindestlohns und weitere Neuerungen.
Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu und die Weihnachtszeit ist eine gute Gelegenheit, das Jahr Revue passieren zu lassen. Ein Jahr voller Herausforderungen liegt hinter uns, aber trotz allem auch Innovationen und gemeinsamer Erfolge basierend auf Zusammenhalt, Zuversicht und Zuverlässigkeit - Werte, die in diesem Jahr eine zentrale Rolle gespielt haben. Hier sind unsere Highlights des Verbandsjahres 2024.
Das BAG hat mit Urteil vom 23.10.2024 einem außertariflich Angestellten, dessen Vergütung nicht einmal zwei Euro über dem höchsten Tarifentgelt liegt, einen Anspruch auf ein höheres Entgelt abgesprochen: Es fehle eine tarifliche Abstandsklausel, die einen bestimmten prozentualen Abstand festlegt. Lesen Sie hier mehr dazu.
Der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Urteil vom 05.12.2024 (AZ: 8 AZR 370/20) entschieden, dass eine Regelung über Überstundenzuschläge unwirksam ist, die nur solchen Beschäftigten zugutekommen sollen, die mehr als die wöchentliche Vollarbeitszeit leisten. Lesen Sie hier mehr zur Entscheidung des BAG.

 

Dachverbände

 


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