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Neuigkeiten & Wissenswertes

UV Kiel News

Hier finden Sie alle News aus dem Verband und interessante Neuigkeiten rund um die Themen Arbeits- und Sozialrecht, Politik und Personalarbeit.

 

Alle Neuigkeiten auf einen Blick

06.02.2025
Europa bedeutet wirtschaftliche Stärke, Stabilität und Demokratie. Doch all das ist keine Selbstverständlichkeit – es braucht unser Engagement! Deshalb unterstützen auch wir gemeinsam mit vielen weiteren Partnern, Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen den Aufruf zur Europa-Demo. Unser Vorsitzender Hendrik Murmann wird eine Rede halten. Sind Sie dabei?
14.01.2025
Die Parkplatzsituation in Großstädten ist seit Jahren ein Dauerbrenner. Ob Kiel, Eckernförde oder Hamburg – das Problem, einen freien Parkplatz zu finden, betrifft Bewohner, Pendler und Besucher gleichermaßen. Die Lösung? PEUKA - eine smarte Nutzung und nachhaltiges Parken für eine bessere Zukunft. In diesem Artikel können Sie mehr darüber lesen.
14.01.2025
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 13.11.2024 eine Neumünsteraner Richterin in ihrer Entscheidung bestätigt, der im Gerichtstermin nicht persönlich erschienenen Klägerin ein Ordnungsgeld von 100 EUR aufzuerlegen. Lesen Sie hier mehr über den Sachverhalt.
14.01.2025
Der Jahreswechsel bringt Veränderungen für die Personalpraxis mit sich. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über einige wichtige gesetzliche Änderungen im Hinblick auf das Bürokratie- Entlastungsgesetz, die Erhöhung des Mindestlohns und weitere Neuerungen.
12.12.2024
Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu und die Weihnachtszeit ist eine gute Gelegenheit, das Jahr Revue passieren zu lassen. Ein Jahr voller Herausforderungen liegt hinter uns, aber trotz allem auch Innovationen und gemeinsamer Erfolge basierend auf Zusammenhalt, Zuversicht und Zuverlässigkeit - Werte, die in diesem Jahr eine zentrale Rolle gespielt haben. Hier sind unsere Highlights des Verbandsjahres 2024.
12.12.2024
Das BAG hat mit Urteil vom 23.10.2024 einem außertariflich Angestellten, dessen Vergütung nicht einmal zwei Euro über dem höchsten Tarifentgelt liegt, einen Anspruch auf ein höheres Entgelt abgesprochen: Es fehle eine tarifliche Abstandsklausel, die einen bestimmten prozentualen Abstand festlegt. Lesen Sie hier mehr dazu.

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